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Piets Fahrschule

Mit uns sicher zum Führerschein

Klasse A

Klasse Symbol Beschreibung
Terminologie gemäß EU-Richtlinie (Deutschland, Österreich)
Erwerb Setzt
voraus
Schließt ein Bemerkungen
Kleinkrafträder
AM Symbol AM.jpg zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, bis 4 kW, 50 cm³, bis 270 kg leer. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, bis 6 kW, bis 50 cm³, bis 425 kg leer. ab 16 Jahren bzw. in Österreich und Deutschland ab 15 Jahren Beim Mindestalter ist eine Absenkung bis auf 14 Jahre oder eine Anhebung bis auf 18 Jahre möglich (siehe deutsche Bundesländer mit Mindestalter ab 15 Jahren).
Krafträder / Motorrad
A1 Symbol A1.jpg Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW ab 16 bzw. 18 Jahren AM
A2 Symbol A2.jpg Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind frühestens ab 18 Jahren (bspw. Griechenland: 20 Jahre) A1, AM Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 ist ein Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A möglich. Je nach Land ist dafür zusätzlich eine Prüfung oder ein Kurs notwendig.
A Symbol A.jpg Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW Frühestens ab 20 Jahren (bspw. Griechenland: 22 Jahre) bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2. A1, A2, AM Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt ab dem 24. Lebensjahr.