Klasse | Symbol | Beschreibung Terminologie gemäß EU-Richtlinie (Deutschland, Österreich) |
Erwerb | Setzt voraus |
Schließt ein | Bemerkungen |
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Mehrspurige Kraftfahrzeuge | ||||||
B1 | Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse | je nach Land ab 16 oder 18 Jahren | – | In den Staaten, in denen diese Klasse nicht eingeführt wurde (z. B. in Deutschland), wird für Fahrzeuge der Klasse B1 die Fahrerlaubnisklasse B benötigt. | ||
B | Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer). | Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren | – | AM (in Deutschland), B1. A1 in Ländern, die Richtlinie 2006/126/EG Art. 6, Ziff. 3b in nationales Recht umgesetzt haben. |
Auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t) oder mit Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t). Letztere Kombination kann durch Schlüsselzahl 96 auf 4,25 t zulässiger Zuggesamtmasse erweitert werden. | |
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger | ||||||
BE | Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) | Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahren | B | – | Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse Hinweis: B96 ist keine eigene Führerscheinklasse für Anhänger, sondern nur eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96! |